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Klimagutachten und Landschaftsplan verlangen, das Flugplatzareal unversehrt zu belassen:

Auszug aus Landschaftsplan 2020, auf Grundlage von Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG1) und Naturschutzgesetz Baden-Württemberg erstellt:

[Seite 41] Die Niederung der Dreisam, das offene Flugplatzgelände und die Landwirtschaftsflächen südwestlich des Gewerbegebiets Haid bzw. von St. Georgen (Bodenmatten) fungieren als regionale Luftleitbahnen. Sie begünstigen aufgrund ihrer Rauigkeit, ihrer Ausrichtung relativ zu den Hauptwindrichtungen und ihrer geringen Schadstoffbelastung den Austausch belasteter Luftmassen in Siedlungsgebieten gegen weitgehend frische Luft aus der Umgebung.

[Seite 57] Auf dem Flugplatzgelände sind Einzelvorkommen der Dorngrasmücke sowie des Grünspechts nachgewiesen worden. Das Mosaik aus offenen kurzrasigen Stellen in den Mager-/ Trockenrasen und höherwüchsigen Saumstrukturen, vor allem im klimatisch wärmeren Südteil, ist zudem Lebensraum der Braunfleckigen Beißschrecke, als einem von nur drei Vorkommen dieser Art in Baden-Württemberg (weitere bei Kehl und Müllheim) und für Deutschland insgesamt. Die Freiflächen sind darüber hinaus Lebensraum zahlreicher, seltener und bestandsbedrohter Wildbienen/ Stechimmen, Laufkäfer und Schmetterlinge.

[Seite 249] Die Freiflächen des Flugplatzes sind aufgrund ihrer besonderen bioökologischen Bedeutung ein Vorrangbereich für den Naturschutz und die Landschaftspflege. Die extensive Nutzung der Freiflächen vermindert Stoffeinträge in Boden und Grundwasser. Aus lokalklimatisch-lufthygienischer Sicht steht der Erhalt der Freiflächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete überwiegend mit direktem Bezug zum Siedlungsraum, der Erhalt des Einflusses des Höllentälers (nächtlicher Bergwind aus dem Schwarzwald, Talaufwind am Tage) sowie der Funktion des Flugplatzes als unbelastete regionale Luftleitbahn im Vordergrund. Für die landschaftsorientierte Erholung spielen die Flächen im Umfeld des Flugplatzes eine wichtigere Rolle (insb. Wolfsbuck).

[Seite 250] Das Mosaik aus Mager-/ Trockenrasen mit offenen, kurzrasigen Stellen und höherwüchsigen Saumstrukturen im Bereich des Flugplatzes soll entsprechend den festgesetzten und bereits stattfindenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten werden (u. a. Ausgleichsfläche i. R. d. Bebauungsplans für das Universitätsquartier, Pflege- und Entwicklungsplan Teilfläche Flugplatz Freiburg) … Die Magerrasen sowie ein Gehölzbestand sind naturschutzrechtlich besonders geschützte Biotope.

Quelle: Website der Stadt Freiburg: http://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/330877/landschaftsplan_textteil.pdf

Klimagutachten sagt: Wolfswinkel darf nicht bebaut werden

Am Flugplatz bildet sich bei klarem Wetter nachts ein Kaltluftsee:

Die tiefe Kiesschicht unter dem Flugplatzareal lässt Wasser schnell versickern: die sehr dünne Humusschicht und dünne Pflanzendecke kann nur wenig Wasser halten – und damit auch kaum Wärme speichern.
Der trockene Boden kühlt daher bei klarem Wetter am Abend schnell aus – und ist kühler als bebaute Gebiete der Stadt.
Es entsteht ein See aus kühler, schwerer Luft (blaue Fläche, oberes Bild).
Das Wärmebild mit Blick vom Wolfsbuck Richtung Münster zeigt die niedrigere Temperatur (dunklere Farben) und die wärmere Mooswaldsiedlung (rechts)
Die leichte, wärmere Luft im Freiburger Westen steigt auf, kühle Luft über dem Flugplatzareal sinkt ab: es entsteht eine nur wenige Meter dünne schwache Strömung kühler Luft in den Freiburger Westen.

Würde der Wolfswinkel bebaut, wäre die „Kühlfläche“ deutlich kleiner und außerdem der schwache Luftstrom abgeblockt.

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Kaltluftsee über dem Wolfswinkel wird im Winterhalbjahr durch Nebel sichtbar.

Klimagutachten bescheinigt: die Kühlluftschneise am Wolfswinkel darf nicht bebaut werden, selbst Bäume sind nicht zulässig.

Und genau hier sollen die Stadionanlagen gebaut werden:
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