Klimagutachten und Landschaftsplan verlangen, das Flugplatzareal unversehrt zu belassen:

Auszug aus Landschaftsplan 2020, auf Grundlage von Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG1) und Naturschutzgesetz Baden-Württemberg erstellt:

[Seite 41] Die Niederung der Dreisam, das offene Flugplatzgelände und die Landwirtschaftsflächen südwestlich des Gewerbegebiets Haid bzw. von St. Georgen (Bodenmatten) fungieren als regionale Luftleitbahnen. Sie begünstigen aufgrund ihrer Rauigkeit, ihrer Ausrichtung relativ zu den Hauptwindrichtungen und ihrer geringen Schadstoffbelastung den Austausch belasteter Luftmassen in Siedlungsgebieten gegen weitgehend frische Luft aus der Umgebung.… zum vollständigen Beitrag

Klimagutachten sagt: Wolfswinkel darf nicht bebaut werden

Am Flugplatz bildet sich bei klarem Wetter nachts ein Kaltluftsee:

Die tiefe Kiesschicht unter dem Flugplatzareal lässt Wasser schnell versickern: die sehr dünne Humusschicht und dünne Pflanzendecke kann nur wenig Wasser halten – und damit auch kaum Wärme speichern.
Der trockene Boden kühlt daher bei klarem Wetter am Abend schnell aus – und ist kühler als bebaute Gebiete der Stadt.… zum vollständigen Beitrag