Neuer Versuch der Stadtverwaltung: Anhörungsschreiben des Regierungs- präsidiums, Referat 24, mit Erläuterungsbericht AOM und Platzdarstellungskarte Mai 2015: Antrag der Flugplatz GmbH auf Plangenehmigung. Die Stadtverwaltung schickt damit das Regierungspräsidium vor, um den Flugplatz zu halbieren, mit vorgeschobenen Gründen und ohne Erwähnung der Stadionplanung.
Antrag der Flugplatz Freiburg-Breisgau GmbH auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 8 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) iVm § 74 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)