Die Auskunft des Regierungspräsidiums ist immer noch unvollständig. Unsere Anwälte fassen nach. Vor allem fehlt die neuerliche Stellungnahme des Gutachters vom 13.10.2017, auf die man sich bezieht.
Die Auskunft des Regierungspräsidiums ist immer noch unvollständig. Unsere Anwälte fassen nach. Vor allem fehlt die neuerliche Stellungnahme des Gutachters vom 13.10.2017, auf die man sich bezieht.