Unglaublich: Das Regierungspräsidium verweigert Akteneinsicht, weil die Stellungnahme in der Trägerbeteiligung „relativiert werden“ muss.
Unglaublich: Das Regierungspräsidium verweigert Akteneinsicht, weil die Stellungnahme in der Trägerbeteiligung „relativiert werden“ muss.