Stellungnahme der BI: Ungenügen des Gutachtens GfL, Rechtswidrigkeit der Planung, größte Gefahr für den Flugbetrieb, keine Perspektive für die Flieger
Stellungnahme der BI: Ungenügen des Gutachtens GfL, Rechtswidrigkeit der Planung, größte Gefahr für den Flugbetrieb, keine Perspektive für die Flieger